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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2017 - L 8 SO 102/15   

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https://dejure.org/2017,97165
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2017 - L 8 SO 102/15 (https://dejure.org/2017,97165)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.05.2017 - L 8 SO 102/15 (https://dejure.org/2017,97165)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - L 8 SO 102/15 (https://dejure.org/2017,97165)
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  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 57/13 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2017 - L 8 SO 102/15
    Der Anspruch nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII stellt - ebenso wie der Anspruch nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II - einen eigenständigen, abtrennbaren Streitgegenstand dar (zum SGB II: BSG, Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 57/13 R - juris Rn. 11), so dass im vorliegenden Verfahren allein über einen Anspruch auf Leistungen der Wohnungserstausstattung zu entscheiden ist.

    Der Anspruch auf Leistungen der Wohnungserstausstattung kommt zwar nicht nur bei der erstmaligen Ausstattung einer Wohnung in Betracht, erforderlich ist aber, dass ein spezieller Bedarf besteht, der durch außergewöhnliche Umstände - beispielsweise einen Wohnungsbrand - begründet worden ist (BSG, Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 57/13 R - juris Rn. 17, 19).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 77/08 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatz für bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2017 - L 8 SO 102/15
    Entsprechendes gilt für den gegen den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende gerichteten Anspruch auf Leistungen der Wohnungserstausstattung nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 SGB II (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 77/08 R - juris Rn. 10).
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Erwerbsfähigkeit trotz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2017 - L 8 SO 102/15
    In einer solchen Konstellation liegt Erwerbsfähigkeit i.S. des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II vor (BSG, Urteil vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 42/08 R - juris Rn. 16).
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